Strom aktuelles

Strompreisbremse

 

Um Haushalten und Unternehmen eine längerfristige Abdämpfung bei den gestiegenen Energiekosten zu verschaffen, hat die Bundesregierung die Strompreisbremse ab März 2023 auf den Weg gebracht.

 

Privathaushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie große Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung werden damit rückwirkend zum Januar 2023 entlastet.

 

Die Strompreisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023. Sie kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.

 

Kurz zusammengefasst funktioniert die Strompreisbremse folgendermaßen:

Für einen definierten Anteil des Verbrauchs wird der Endverbraucher bei den Stromkosten entlastet.

 

Das bedeutet für Sie:

  • Haushaltskunden (Jahresverbrach kleiner 30.000 kWh):
    Für 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose zahlen Sie 40 ct/kWh (brutto). Für jede darüberhinausgehende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.

  • Industriekunden (Jahresverbrach größer 30.000 kWh):
    Für 70 % des Verbrauchs zahlt man 13 ct/kWh vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich Umsatzsteuer. Für den Stromverbrauch über 70 % gilt der mit dem Energieversorger vereinbarte Arbeitspreis.

Bei Entnahmestellen die über einen Lastgangmessung (1/4-stündliche Messung) verfügen, werden 70% des Verbrauchs auf Basis des gemessenen Verbrauchs im Jahr 2021 ermittelt.

Bei Entnahmestellen ohne Lastgangmessung wird die Verbrauchsprognose zugrunde gelegt.

 

Als Kundin und Kunde der Gemeindewerke Lam brauchen Sie sich um nichts zu kümmern.

Wir werden die Strompreisbremse ab dem 01.03.2023 bei Ihren Abschlägen berücksichtigen.

Für die Monate Januar und Februar erhalten Sie eine rückwirkende Entlastung.

 

 

 

Betrügerische Anrufe

Die Gemeindewerke Lam werden aktuell von Ihren Stromkunden darüber informiert, dass es zu Betrugsanrufen in Lam kommt. Die Anrufer geben sich als Kommunaler Energieversorger oder Verbraucherzentrale aus und erklären unter anderem, dass aufgrund der enorm gestiegenen Strompreise die Verträge online angepasst werden müssen. Ziel des Anrufes ist, an wichtige Daten (Name, Zählernummer, Kundennummer) zu kommen, diese missbräuchlich zu verwenden und schlimmstenfalls gegen Ihr Interesse eine widerrechtliche Ummeldung Ihres Stromliefervertrages zu veranlassen.


Bitte geben Sie keinesfalls Ihre Zählernummer oder andere persönliche Daten an solche Anrufer oder bei Hausbesuchen weiter. Die Gemeindewerke Lam bedienen sich grundsätzlich keiner externen Firmen zur Erhebung von Kunden- oder Zählerdaten. Ihre Zählernummer ist uns zudem gut bekannt.


Es wird darum gebeten derartige Telefonanrufe oder persönliche Ansprachen möglichst unverzüglich an die Gemeindewerke Lam zu melden, damit gegen das Verbreiten von Unwahrheiten vorgegangen werden kann. Bitte notieren Sie sich auch Datum, Uhrzeit, Telefonnummer und Name des Anrufers. Sollten betroffene Kunden nach einem Anruf unerwünscht Post von Dritten bezüglich Ihrer Stromlieferung erhalten, bieten Ihnen die Gemeindewerke Lam gerne eine kostenfreie Prüfung an.

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