Bekanntmachung: Widmungen nach Bayerischem Straßen- und Wegerecht

Der Marktgemeinderat Lam hat in seiner Sitzung vom 18.12.2023 die 

Widmung

folgender Straßen und Wege beschlossen

Kirchenbuckelweg (Verlängerung) zur Gemeindestraße (hier: Ortsstraße) und

Hinter- und Vorderwaldeck zum öffentlichen Feld- und Waldweg

Träger der Straßenbaulast ist jeweils der Markt Lam.

Die Verfügung kann jeweils während der Öffnungszeichen beim Markt Lam, Schulweg 4, 93462 Lam (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Montag bis Dienstag von 13:00 bis 16:30 Uhr) oder hier

Download für Kirchenbuckelweg

Download für Hinter- und Vorderwaldeck

eingesehen werden.

Lam, den 11.01.2024
Markt Lam

gez.

Paul Roßberger
1. Bürgermeister

veröffentlicht: 11.01.2024

 

Bekanntmachung: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallen- und Freibades (Osserbad) des Marktes Lam

Die Satzung liegt ab sofort während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Lam, Schulweg 4, Zimmer Nr. 102 zur Einsichtnahme aus und ist im Internet unter https://www.markt-lam.de/gemeindeverwaltung/satzungen-verordnungen/ dauerhaft zum Abruf verfügbar.

Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

Lam, den 15.11.2023

Markt Lam:

gez. 

Paul Roßberger, 1. Bürgermeister

 

Den Bekanntmachungstext können Sie hier downloaden: Bekanntmachungstext

 

Bekanntmachung: Haushaltssatzung Schulzweckverband Lam 2023

Auf die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für den Schulzweckverband Lam 2023 wird hiermit hingewiesen. 

 

Folgen Sie für weitere Informationen dem folgenden Link: https://www.markt-lam.de/einrichtungen/schulzweckverband-lam/

Lam, den 15.06.2023

Amb.

 

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Marktes Lam für das Haushaltsjahr 2023

I. Beschlussfassung

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeverordnung für den Freistaat Bayern hat der Marktgemeinderat Lam in der Sitzung vom 03.04.2023 die beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.


II. Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde

Das Landratsamt Cham hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.04.2023, Az. Komm1-941.13 (2023) den in der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.522.800,00 € rechtsaufsichtlich genehmigt.


III. Vermerk über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung und die öffentliche Auflage des Haushaltsplanes nach Art. 65 Abs. 3 GO

Die Haushaltssatzung 2023 mit Anlagen liegt ab dem 03.05.2023 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus des Marktes Lam, Schulweg 4, Zi. Nr. 102 zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Lam, den 02.05.2023
Markt Lam

gez. 

Paul Roßberger, 1. Bürgermeister

 

​​​​​​veröffentlicht: 02.05.2023, Amb.

 

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