Bauantragstellung - Das Wichtigste in Kürze

Seit 01.09.2021 sind beim Landratsamt Cham einzureichen:

  • Bauanträge bzw. Tektur- und Änderunganträge,
  • Anträge auf Vorbescheid,
  • Anträge auf Teilbaugenehmigung,
  • Anträge auf isolierte Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und aufgrund der BayBO erlassener Vorschriften,
  • Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids
  • Anträge auf Abgrabungsgenehmigung (auch Vorbescheid, Teiabgrabungsgenehmigung, Baubeginnsanzeige Abgrabung)
  • Baubeginnsanzeigen, Anzeigen der Nutzungsaufnahme und die Vorlage des Kriterienkatalogs

Die Bauanträge können klassisch in Papierform oder auch digital abgegeben werden. Bei Fragen zum digitalen Verfahren wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt Cham.

 

Für die nachfolgend aufgeführten Anträge oder Anzeigen gilt:

  • Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung von des Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
    In digitaler Form müssen diese beim Landratsamt, in Papierform weiterhin bei der zuständigen Gemeinde abgegeben werden.
  • Beseitigungsanzeigen müssen in digitaler Form beim Landratsamt eingereicht werden, in Papierform ist diese sowohl beim Landratsamt wie auch bei der Gemeinde möglich.

 

Für die zügige Abwicklung des Bauantragsverfahrens sind vollständige Antragsunterlagen erforderlich.

 

Um Bauherren einen schnellen Überblick über die vorzulegenen Bauvorlagen zu verschaffen, hat das Landratsamt Cham eine Checkliste für Bauantrags- und Vorbescheidsantragsverfahren erarbeitet.

Diese Checkliste können Sie hier abrufen:

Checkliste Bauantrag- und Vorbescheidsantragsverfahren

Ausführliche Informationen zu Bauantrag und dessen Einreichung sowie zur Erteilung von Baugenehmigungen finden Sie im BayernPortal, neben vielen weiteren Informationen zum Thema Bauen:

BayernPortal: Bauantrag
BayernPortal: Baugenehmigung

 

Die erforderlichen Antragsformulare und Vordrucke finden Sie direkt unter dem folgenden Link:

Bauantragsformulare

 

Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigungen bzw. eines Vorbescheids

Das Landratsamt Cham hat ein eigenes Formular für die Verlängerung der Geltungsdauer einr Baugenehmigung bzw. eines Vorbescheids.

Dieses ist abrufbar unter: https://www.landkreis-cham.de/media/27215/a50_bauantrag_verlaengerung_re.pdf

 

 

Bauleitplanung des Marktes Lam und digitales Planarchiv

Die rechtsverbindlichen Bauplanungsunterlagen können Sie in übersichtlicher Form im "Digitalen Planarchiv" des Landkreises Cham finden.
Dort steht Ihnen auch eine Kartenanwendung zur Verfügung. Neben der Bauleitplanung des Marktes Lam können Sie dort alle rechtsverbindlichen Bauleitplanungsunterlagen und relevanten gemeindlichen Satzungen in PDF-Form einsehen.  

    Digitales Planarchiv und Kartenanwendung


Hier gelangen Sie direkt zu den:

    Flächennutzungsplänen des Marktes Lam
    Bebauungsplänen des Marktes Lam
    Städtebaulichen Satzungen des Marktes Lam

                

 

Geografisches Bürgerinformationssystem (GeoBIS-Cham)

Als sehr nützliche digitale Anwendung empfehlen wir das Geographische Bürgerinformationssystem (kurz: GeoBIS-Cham) des Landkreises Cham. Mit dieser Kartenanwendung können alle erforderlichen Informationen zum Bereich Bauen und Wohnen digital abgerufen werden. Die Nutzungsbedingungen und Systemanforderungen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landkreises Cham.

Hier gelangen Sie direkt zum:

Geografischen Bürgerinformationssystem (GeoBIS-Cham)

 

             

Bauplätze in Lam

Der Markt Lam verfügt aktuell über keine eigenen freien Bauplätze. Nichtsdestotrotz sind wir bemüht, Sie bei der Suche nach einer Bauparzelle in Lam zu unterstützen. 

 

Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerin: Susanne Amberger, Bauamt

Telefon: 09943/9415-11

E-Mail: susanne.amberger@markt-lam.de

 

zuletzt aktualisiert: 31.08.2022

 

 

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