Freiwillige Feuerwehren des Marktes Lam

Der Markt Lam hat dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

Zur Erfüllung dieser Aufgabe unterhält der Markt Lam folgende gemeindliche Feuerwehren:

 

Aufwendungs- und Kostenersatz

Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang berechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.
Genaueres entnehmen Sie der Satzung über Aufwendungs- und kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren.

 

 

Aus aktuellem Anlass:
Allgemeine Informationen zum Umgang mit Hornissen, Wespen und Bienen

Hornissen

Hornissen zählen zu den geschützten Tierarten, d. h., sie dürfen nicht getötet und ihr Nest nicht zerstört werden. Lässt sich ein Hornissenvolk an einer kritischen Stelle, d. h. bei Gefährdung von Leib und Leben nieder und das Nest muss entfernt oder umgesiedelt werden, ist dazu eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises einzuholen. 
Die Gemeinden oder örtlichen Feuerwehren sind dazu nicht Ansprechpartner und dürfen auch keine Ausnahmegenehmigungen erteilen!


Sollte ein Nest ohne eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden droht ein Bußgeld.

Wenden Sie sich bitte im Fall eines Hornissennestes an einer für Sie kritischen Stelle ausnahmslos an die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Cham, Tel. 09971/78-392, dort erhalten Sie weitere Informationen. 

Falls durch die Untere Naturschutzbehörde die Erlaubnis zur Vernichtung des Hornissennestes erteilt wird, können Sie als Haus- bzw. Grundbesitzer einen Schädlingsbekämpfer mit der Vernichtung beauftragen. Bei Gefahr im Verzug können Sie sich auch an die jeweils zuständige örtliche Feuerwehr wenden. Die Einsatzkosten der Feuerwehr werden im Rahmen der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren in Rechnung gestellt. 

 

Wespen

Wespen unterliegen dem normalen Artenschutz. Das Entfernen eines Nestes kann durch den Haus- oder Grundbesitzer selbst oder durch beauftragte Personen oder Firmen erfolgen. Soll die Entfernung nicht selbst vorgenommen werden, gilt das Gleiche wie bei den Hornissen: Ansprechpartner ist der gewerbliche Schädlingsbekämpfer. In Ausnahmefällen die zuständige örtliche Feuerwehr.

  

Bienen

Bei Bienenschwärmen ist grundsätzlich der örtliche Imker zu verständigen.

 

Bei weiteren Fragen zum Naturschutz:

Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Cham, Tel. 09971/78-392

Bei weiteren Fragen zu diesbezüglichen Feuerwehreinsätzen und deren Abrechnung:

Markt Lam, Frau Amberger oder Frau Krajczyk, Tel. 09943/9415-11 bzw. -24 

 

Ansprechpartner

Freiwillige Feuerwehr Lam Freiwillige Feuerwehr Engelshütt
1. Vorstand Christian Bergmann
Mobil: +49151 40704264

E-Mail:  vorstand-ch.bergmann@feuerwehr-lam.de

1. Vorstand Richard Liebl
Telefon: +49 (9943) 15 16
Mobil: 0160 / 72 66 15 7
E-Mail: richard.liebl@feuerwehr-engelshuett.de

1. Kommandant Michael Neumeier
Mobil: +49151  21032291

E-Mail:  kommandant-neumeier@feuerwehr-lam.de
1. Kommandant Christoph Seidl
Telefon: +49 (9943) 94 32 71 5
Mobil: 0160 / 96 48 39 43
E-Mail: christoph.seidl@feuerwehr-engelshuett.de

 

Anfahrt

Freiwillige Feuerwehr Lam

Freiwillige Feuerwehr Engelshütt

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