Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 2019
Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 2019
Strom NEV und Strom NZV
für 2019
Strukturmerkmale, Verluste, Netzrelevante Daten
Hochlastzeitfenster
Grundversorgung
Grundversorger nach §36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, dass die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der Allgemeinen Versorgung beliefert. Zum Stichtag 01.07.2018 versorgten die Gemeindewerke Lam Abteilung Vertrieb die meisten Haushaltskunden im Sinne von §3 Nr. 22 EnWG im Verteilnetz der Gemeindewerke Lam. Wir stellen als Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung fest, dass im Sinne des §36 Abs. 2 EnWG ab 01.07.2018 die Gemeindewerke Lam Abteilung Vertrieb für drei Jahre Grundversorger in unserem Netzgebiet sind.
Konzessionsabgabe (KA)
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der Konzessionsabgabeverordnung (KAV) vom 09.01.1992 in der Änderungsfassung vom 01.11.2006.
Lieferung an | Tarifkunden: | 1,32 ct/kWh |
im Schwachlasttarif: | 0,61 ct/kWh |