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Erzeugungsanlagen

Erzeugungsanlagen

Ihr Weg zu Ihrer Erzeugungsanlage

1001-Anmeldung einer Erzeugungsanlage in der Niederspannung

1002-Anmeldung Batteriespeicher

1003-Umsetzung Einspeisemanagement

1004-Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen in der Niederspannung

Auswahl Messkonzept VBEW Stand 11/2019

 

 

Vertragsunterlagen

Anlage 2: Preisblatt des Netzbetreibers Gemeindewerke Lam

Anlage 4: Technische Anschlussbedingungen und Richtlinien des Netzbetreibers für Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen

Anlage 6: Auszug NAV

 

 

Möglichkeiten für den Weiterbetrieb ausgeförderter PV-Anlagen

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist geregelt, dass Anlagenbetreiber eine Einspeisevergütung für die Dauer von 20 Jahren erhalten. Im Januar 2021 endet für die ersten Anlagen diese 20-jährige Förderphase. 

Hier die wichtigsten Punkte zum Weiterbetreib Ihrer ausgeförderter Anlage:

  • Eine Einspeisung ins Netz des Netzbetreibers ist weiterhin möglich. Die Anlagen werden nach Auslaufen der Förderung automatisch der sogenannten "Anschlussregelung" zugeordnet. Die Anschlussregelung gilt bis zum 31.12.2027
  • Umbau auf Eigenverbrauch möglich, in diesem Fall ist aber eine Anpassung des Messkonzeptes erforderlich
  • EEG-Umlage auf Eigenverbrauch entfällt für Anlagen bis 30 kW installierter Leistung und bis zu 30.000 kWh Eigenverbrauch pro Jahr 
  • Die Einspeisevergütung richtet sich nach dem Jahresmarktwert Solar (2019: 3,8 ct/kWh;  2020; 2,3 ct/kWh), abzüglich einer gesetzlich vorgeschriebenen Vermarktungspauschale (Jahr 2021: 0,4 ct/kWh)

Download weiterer Informationen

 

 

Stromspeicher

Bitte beachten Sie, dass Stromspeicher als separate Einheit im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren sind.

VDE / FNN Hinweise zu Stromspeichern

 

 

Balkon PV-Anlagen

Unter bestimmten technischen Voraussetzungen darf eine steckerfertige PV-Anlage (Balkonanlage) im deutschen Stromnetz betrieben werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/A_Z/B/BalkonPV.html

Bitte beachten Sie, dass auch Balkon PV-Anlagen dem Netzbetreiber zu melden sind und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden müssen.

Anmeldung einer steckerfertigen Photovoltaikanlage

 

 

Datenschutzerklärung EEG

Download Datenschutzerklärung EEG

 

 

Marktstammdatenregister

Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind Sie verpflichtet, Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. 
Sollten Sie Ihre Anlage dort nicht registrieren, entfallen die Ansprüche auf Zahlungen nach dem EEG und KWKG.
Bitte beachten Sie, dass Stromspeicher als separate Einheit zu registrieren sind, ebenso Balkon PV-Anlagen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur: www.marktstammdatenregister.de

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