Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung - Nationale Klimaschutzinitiative
Was ist die "Nationale Klimaschutzinitiative"?
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei.
Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Was macht der Markt Lam im Rahmen der "Nationalen Klimaschutzinitiative"?
Die Marktgemeinde Lam hat im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative für das Vorhaben "KSI: Kommunale Wärmeplanung für den Markt Lam" mit Datum 12.09.2024 einen Zuwendungsbescheid (Förderkennzeichen: 67K28771) erhalten. Bewilligt wurden Mittel von 32.066,00 € aus dem Klima- und Transformationsfonds, Einzelplan 60, Kapitel 6092, Titel 68605. Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum von 01.11.2024 bis 31.10.2025 (Bewilligungszeitraum).
Als Partner für die Planungen hat der Markt Lam die VEIT ENERGIE CONSULT GMBH beauftragt.
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2025 hat Projektleiter B. Eng. Andreas Schwankl die ersten Schritte für das Gremium und die Öffentlichkeit vorgestellt.
Weitere Informationen zur Kommunalrichtlinie finden Sie unter: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Eignungsprüfung der kommunalen Wärmeplanung in Lam
Untenstehend finden Sie die Eignungsprüfung zur kommunalen Wärmeplanung des Markt Lam nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) mit einer Übersicht, welche Ortsteile im weiteren Verlauf der Wärmeplanung Möglichkeiten für potenzielle Wärmenetzgebiete aufweisen und welche Ortsteile aufgrund von niedrigerer Wärmedichte und nicht vorhandener Infrastruktur eine verkürzte Wärmeplanung mit vorwiegend dezentralen Versorgungsgebieten infrage kommt.
Eignungsprüfung gemäß § 14 WPG
1. Ziele:
Frühzeitige Identifikation von Teilgebieten, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz eignen
Kriterien:
Wärmenetzeignung:
Teilgebiete ohne bestehendes Wärmenetz, ohne erkennbare Potenziale für die Nutzung eines Wärmenetzes und mit einer Siedlungsstruktur, die eine wirtschaftliche Versorgung durch ein Wärmenetz unwahrscheinlich macht.
Wasserstoffnetzeignung:
Ein Gebiet ist in der Regel mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wasserstoffnetz geeignet, wenn kein bestehendes Gasnetz vorhanden ist oder wenn die zukünftige Versorgung über ein Wasserstoffnetz voraussichtlich nicht wirtschaftlich realisierbar ist.
2. Konsequenzen:
Das Gebiet mit verkürzter Wärmeplanung wird im Wärmeplan als potenzielles Gebiet für eine dezentrale Wärmeversorgung ausgewiesen. Die nachstehenden Ergebnisse sind vorläufig und können durch weitergehende Konkretisierungen angepasst werden. Die Klassifizierung als Gebiet für dezentrale Wärmeversorgung impliziert, dass seitens der Gemeinde keine Planung für die Errichtung eines Wärmenetzes oder Wasserstoffnetzes vorgesehen ist. Dennoch bleibt es im Gebiet mit verkürzter Wärmeplanung erlaubt, private Wärme- oder Wasserstoffnetze zu errichten.
Die Einordnung eines Gebiets in die reguläre Wärmeplanung gibt keinen verbindlichen Hinweis auf die tatsächliche Realisierung eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes. Darüber hinaus besteht kein Rechtsanspruch auf eine Versorgung durch ein solches Netz. Die Gebiete mit regulärer Wärmeplanung werden im weiteren Verlauf einer detaillierten Analyse unterzogen und in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt.
Gebietseinteilung Reguläre Wärmeplanung

Bestands- und Potentialanalyse
Das Ergebnis der Bestandsanalyse können Sie einsehen: Download Bestandsanalyse
Das Ergebnis der Potentialanalyse können Sie einsehen: Download Potentialanalyse
Kommunale Wärmeplanung des Marktes Lam
Der Marktrat hat in seiner Sitzung am Montag, den 08.12.2025 die kommunale Wärmeplanung des Marktes Lam beschlossen. Der Markt Lam wird die im Wärmeplan festgelegten Maßnahmen ansehen und die genannten Möglichkeiten eruieren. Eine Überprüfung der Kommunalen Wärmeplanung wird in fünf Jahren stattfinden. Die Kommunale Wärmeplanung finden Sie nachstehend zum Download: Kommunaler Wärmeplan LAM
Bei Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung des Marktes Lam können Sie sich gerne an die Sachbearbeiterin Frau Krajczyk unter 09943/941524 wenden.
Paul Roßberger, 1. Bürgermeister
