Ausstellung von Personenstandsurkunden

Das Standesamt Lamer Winkel erstellt Urkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Personenstandsregister, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) in Arrach, Lam oder Lohberg beurkundet wurde und die gesetzlichen Fristen für die Führung der Personenstandsregister noch nicht abgelaufen sind.
Die Fristen für die Fortführung betragen beim Geburtenregister 110 Jahre, beim Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre und beim Sterberegister 30 Jahre.
Nachweise aus älteren Personenstandsbüchern erhalten Sie aus unserem Archiv.

Antragsberechtigte Personen

Personenstandsurkunden dürfen auf Antrag nur den Personen erteilt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen (und dazu zählen auch sonstige Verwandte in der Seitenlinie, z. B. Onkel, Tante, Nichte, Neffe) haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Bei Erbschaftsangelegenheiten ist das z. B. die Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichtes.
Geschwister eines Kindes oder eines Verstorbenen erhalten eine Personenstandsurkunde aus dem Geburtenregister oder aus dem Sterberegister, wenn sie ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Antragsbefugt sind Personen ab dem 16. Lebensjahr.

Möglichkeiten der Antragstellung

Personenstandsurkunden erhalten Sie durch persönliche Vorsprache beim Standesamt oder Sie können eine Personenstandsurkunde auch online, postalisch, per Fax oder E-Mail beantragen.

Wenn Sie eine Personenstandsurkunde selbst bei uns abholen, benötigen Sie ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).

Gebühren, Zahlung und Versand

Die Gebühr für eine Personenstandsurkunde bzw. Abschrift aus dem Personenstandsregister beträgt 12,00 Euro. Gebührenfrei erhalten Sie eine Urkunde, für die auf Grund von Bundesrecht oder Landesrecht Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist (z. B. für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung).
Personenstandsurkunden, die mit Brief, Fax, E-Mail oder online beantragt werden, können nur gegen Vorkasse zugesandt werden. Bei Abholung ist die Gebühr in bar zu entrichten. Der Versand einer schriftlich oder online beantragten Personenstandsurkunde erfolgt erst nach Zahlungseingang.

 

Urkundenanforderung Online

 

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