Informationen der Seniorenkontaktstelle des Landratsamtes Cham

An dieser Stelle veröffentlichen wir die Informationen der Seniorenkontaktstelle des Landratsamtes Cham zu verschiedenen Themen. Die Veröffentlichungen erfolgen in zeitlicher Reihenfolge. Die jeweils aktuellste Information finden Sie so immer an oberster Stelle.

Kontaktdaten der Seniorenkontaktstelle des Landratsamtes Cham:

Seniorenkontaktstelle Landratsamt Cham
Rachelstraße 6
93413 Cham

Tel. 09971 / 78 - 291
Fax 09971 / 845 - 291

senioren@lra.landkreis-cham.de

Ansprechpartnerin: Martina Pfeilschifter
 

Entlastungsbetrag flexibler und leichter einsetzbar.

Seit dem 1. Januar 2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, niederschwellige Betreuungsleistungen (Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige gem. § 45 B SGB XI in Höhe von 125 Euro) wesentlich flexibler mit ihrer Pflegeversicherung abrechnen. Konnten diese Leistungen bisher nur über professionelle Pflegedienstleister abgerechnet werden, können seit diesem Jahr auch Hilfeleistungen ehrenamtlich tätiger Einzelpersonen (z.B. Nachbarschaftshilfe) geltend gemacht werden.


Diese Neuerung ist eine weitere gute Möglichkeit zur Unterstützung pflegender Angehöriger und ähnlich nahestehender Personen. Häuslich Pflegende ermöglichen dem Pflegebedürftigen ein möglichst langes Verbleiben in den eigenen vier Wänden. Die Pflege und die damit verbundenen Aufgaben stellen für die Pflegenden eine extreme körperliche und seelische Belastung dar. Die Betreuung von Hilfebedürftigen erfolgt zudem oft „rund um die Uhr“. Diese Umstände stellen eine wesentliche Veränderung im Leben von häuslich Pflegenden dar, die bis zur sozialen Isolation führen können. Angebote zur Unterstützung im Alltag können für Pflegende Freiräume schaffen und bei ihrem wertvollen Engagement unterstützen.


Entlastende Alltagshilfen betreffen Service-Leistungen rund um den Haushalt und die unmittelbare häusliche Umgebung sowie die Organisation des Alltags. Beispiele für diese Dienstleistungen können die Hilfe bei der Wohnungsreinigung oder dem notwendigen Wocheneinkauf sein. Die Helferinnen und Helfer können die Pflegebedürftigen auch zu Terminen begleiten oder mit ihnen Anträge und Behördengänge erledigen oder einfach Zeit verbringen (Kartenspielen, Zeitung vorlesen, Fotoalbum anschauen, Friedhof besuchen, usw.)


Info: Die Voraussetzungen (unter anderem eine Registrierung und Grundschulung bei der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberpfalz) erfahren Sie unter:
https://www.demenz-pflege-oberpfalz.de/angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag/ehrenamtlich-taetige-einzelpersonen/allgemeine-informationen/
oder unter Telefon 09661 89 993 15

Das Informationsblatt der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern "BASISWISSEN Angebot zur Unterstützung im Alltag - Angebote zur Unterstützung im Alltag - Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen" können Sie auch hier downloaden: PDF herunterladen

Auskünfte erhalten Sie auch beim Landratsamt Cham – Seniorenkontaktstelle unter Telefon 09971/78-540 Frau Fischer und 09971/78-291 Frau Pfeilschifter.

veröffentlicht: 12.05.2021 Amb.


 

Wohnberatung für Seniorinnen und Senioren: 
Fördermöglichkeiten zur barrierefreien bzw. barrierearmen Umgestaltung der Wohnung und des Wohnumfeldes

Senioren möchten möglichst lange selbstständig im eigenen Zuhause leben. Dazu sollten die Wohnräume weitgehend barrierefrei sein. 

Die Seniorenkontaktstelle beim Landratsamt Cham bietet den Landkreisbürgerinnen und -bürgern seit 2017 Wohnberatung an. Ratsuchenden wird aufgezeigt, wie sie ihre Wohnung barrierefrei bzw. barrierearm gestalten können. Ein barrierefreies Wohnumfeld ist nicht nur für Senioren und Menschen mit körperlichen Einschränkungen von Vorteil, sondern kommt uns allen zugute. 
Um eine Wohnungsanpassungsmaßnahme zu finanzieren, gibt es eine Reihe von Kostenträgern und Förderprogrammen, die hier vorgestellt werden sollen: 

 
Pflegekassen

Die Pflegekassen unterstützen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. 

Voraussetzung ist, 

  • dass ein Pflegegrad vorliegt,
  • dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder
  • eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann.

Es können Maßnahmen zur Wohnungsanpassung (z. B. Badumbau, Rampen, Treppenlifte, Türverbreiterungen) mit bis zu 4000 Euro gefördert werden.
Wenn mehrere Anspruchsberechtigte (Pflegebedürftige) in einem Haushalt zusammenwohnen, können die Maßnahmen mit bis zu 16.000 Euro gefördert werden.

 

Baudarlehen des Freistaat Bayern

Der Freistaat Bayern fördert mit dem leistungsfreien Baudarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) von höchstens 
10.000 Euro je Wohneinheit bauliche Maßnahmen, insbesondere Änderungen, die Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX) die Nutzung ihres Wohnraums im Hinblick auf Ihre Behinderung erleichtern (z. B. behindertengerechter Zugang, Bad, Treppenlift usw.).

Um diese Förderung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Einhaltung der Einkommensgrenze nach Art. 11 BayWoFG 
    Die Einkommensgrenze wird mit dem Bruttoeinkommen ermittelt:
    - für einen Einpersonenhaushalt 22.600 Euro
    - für einen Zweipersonenhaushalt 34.500 Euro
    - zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 8.500 Euro
  • Begünstigte Person ist der behinderte Mensch, für den die Maßnahme durchgeführt werden soll. 
    Begünstigte Person ist, wer einen Schwerbehindertenausweis von mindestens GdB 50 hat oder eine ärztliche Bescheinigung vorlegt, dass der Umbau aufgrund der Schwerbehinderung notwendig ist. 
  • Der Antragsteller muss der Eigentümer der Wohneinheit sein.

Bedingungen:
Ein durch Restanspruch gewährter Zuschuss (z. B. Finanzierungsbeitrag der Kranken- und Pflegekasse bei Vorliegen eines Pflegegrades in Höhe von 4.000 Euro) geht dem leistungsfreien Baudarlehen der BayernLabo vor.

Vor Antragstellung sind mindestens zwei Kostenvoranschläge (z. B. von Bau- oder Sanitärfirmen) einzuholen. Diese sollten bereits beim erforderlichen persönlichen Informationsgespräch bei der Bewilligungsstelle vorgelegt werden. Vor Ort wird die Wohneinheit durch einen Baukontrolleur des Landratsamtes angeschaut. 

Die begünstigte Person muss noch mindestens 5 Jahre nach Fertigstellung der Umbaumaßnahme in der angepassten Wohnung verbleiben (Bindungsfrist).

Die Fördermittel für Eigenwohnraum sind beim Landratsamt Cham (Frau Bettina Gruber, Telefon 09971/78-586) zu beantragen. Frau Gruber kann Ihnen nähere Auskünfte erteilen. 
Wichtig bei einer Antragstellung ist, dass vor Bewilligung der Fördermittel mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden darf.

 

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet eine weitere Fördermöglichkeit. Sie fördert den altersgerechten Umbau von Miet- und Eigentumswohnungen mit dem

  • Programm 159 „Finanzierung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden“ (Kreditvariante) oder alternativ
  • Programm 455 „Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden“ (Zuschussvariante)

Auskünfte erhalten Sie über das Infocenter der KfW Telefonnummer: 0800-5399002 (kostenfrei). Auch hier gilt der Grundsatz, dass Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW stellen müssen.

 

Berufsgenossenschaften

Die jeweilige Berufsgenossenschaft kann bei einem Arbeits- oder Wegeunfall Kostenträger zur Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung sein.
Bei Umbaumaßnahmen können bis zu 100 % der Kosten durch die Berufsgenossenschaft übernommen werden,
bei Neubau ein zinsgünstiges Darlehen in angemessener Höhe gewährt werden. 

 

Stiftungen

Auch Stiftungen können je nach Stiftungszweck bei der barrierefreien Umgestaltung der Wohnung bei der Finanzierung helfen. 
Infos unter www.stiftungsindex.de oder https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/finanzielle-hilfe/einzelhilfe/

 

Es besteht auch die Möglichkeit verschiedene Förderungen zu kombinieren.

Bei Fragen zum Thema Wohnungsanpassung erteilen die Mitarbeiterinnen in der Seniorenkontaktstelle des Landratsamtes Cham, Frau Marion Zaspel und Frau Martina Pfeilschifter unter den Telefonnummern 09971 78-291 und 78-292 Auskunft.

veröffentlicht: 11.11.2020 Amb.
 

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