Verordnung über das anbringen von Anschlägen in der Öffentlichkeit (Plakatierungsverordnung)
Verordnung über das Anbringen von Anschlägen in der Öffentlichkeit (Plakatierungsverordnung)
Der Marktgemeinderat Lam hat in der Sitzung vom 08.12.2025 die
Verordnung über das Anbringen von Anschlägen in der Öffentlichkeit (Plakatierungsverordnung)
beschlossen.
Die Verordnung liegt ab sofort während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Lam, Schulweg 4, Zimmer Nr. 102 zur Einsichtnahme aus und ist im Internet unter https://www.markt-lam.de/gemeindeverwaltung/satzungen-verordnungen/ dauerhaft zum Abruf verfügbar.
Die Satzung tritt am 24.12.2025 in Kraft.
Lam, den 15.12.2025
Markt Lam:
Paul Roßberger
1. Bürgermeister
