Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihres Hallen- und Freibades (Osserbad) des Marktes Lam
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihres Hallen- und Freibades (Osserbad) des Marktes Lam
(Osserbad-Gebührensatzung)
Der Marktgemeinderat Lam hat in der Sitzung vom 08.12.2025 die
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihres Hallen- und Freibades (Osserbad) des Marktes Lam
(Osserbad-Gebührensatzung)
beschlossen.
Die Satzung liegt ab sofort während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Lam, Schulweg 4, Zimmer Nr. 102 zur Einsichtnahme aus und ist im Internet unter https://www.markt-lam.de/gemeindeverwaltung/satzungen-verordnungen/ dauerhaft zum Abruf verfügbar.
Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Lam, den 15.12.2025
Markt Lam:
Paul Roßberger
1. Bürgermeister
