Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihres Hallen- und Freibades (Osserbad) des Marktes Lam

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihres Hallen- und Freibades (Osserbad) des Marktes Lam
(Osserbad-Gebührensatzung)

 

Der Marktgemeinderat Lam hat in der Sitzung vom 08.12.2025 die

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihres Hallen- und Freibades (Osserbad) des Marktes Lam
(Osserbad-Gebührensatzung)

beschlossen.

Die Satzung liegt ab sofort während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Lam, Schulweg 4, Zimmer Nr. 102 zur Einsichtnahme aus und ist im Internet unter https://www.markt-lam.de/gemeindeverwaltung/satzungen-verordnungen/ dauerhaft zum Abruf verfügbar.

Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. 

Lam, den 15.12.2025
Markt Lam:

 

Paul Roßberger
1. Bürgermeister

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