Hinweis auf die Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes Lam 2026

Bekanntmachung des Marktes Lam

Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes Lam für das Haushaltsjahr 2026

 

I.    Beschlussfassung

Aufgrund des § 13 der Verbandssatzung des Schulzweckverbandes Lam vom 26.11.2020 und Art. 40 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Lam in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.06.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

II.    Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde

Das Landratsamt Cham hat mit Schreiben vom 06.07.2026, Komm1-941.89 (2026) festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine nach Art. 40 KommZG, Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Teile enthält.

III.    Hinweis auf die Bekanntmachung der Haushaltssatzung und die öffentliche Auflage des Haushaltsplanes nach Art. 65 Abs. 3 GO

Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für den Landkreis Cham vom Donnerstag, den 23.07.2026. (Link zu den Amtsblättern 2026)

Die Haushaltssatzung mit Anlagen liegt ab dem 23.07.2026 für die Dauer ihrer Gültigkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus des Marktes Lam, Schulweg 4, Zi. Nr. 102 zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Zusätzlich können alle genannten Unterlagen auf der Internetseite des Marktes Lam unter https://www.markt-lam.de/einrichtungen/schulzweckverband-lam/ ab sofort eingesehen und heruntergeladen werden.

Lam, den 23.07.2026
 
Paul Roßberger
1. Bürgermeister

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