
Bekanntmachung der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihres Hallen- und Freibades (Osserbad) des Marktes Lam
Bekanntmachung der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihres Hallen- und Freibades (Osserbad) des Marktes Lam
Der Marktgemeinderat Lam hat in der Sitzung vom 22.06.2026 die
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihres Hallen- und Freibades (Osserbad) des Marktes Lam
(1. Änd. Osserbad-Gebührensatzung)
beschlossen.
Die Satzung liegt ab sofort während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Lam, Schulweg 4, Zimmer Nr. 102 zur Einsichtnahme aus und ist im Internet unter https://www.markt-lam.de/gemeindeverwaltung/satzungen-verordnungen/ dauerhaft zum Abruf verfügbar.
Die Satzung tritt am 16.12.2026 in Kraft.
Lam, den 07.07.2026
Markt Lam
gez.
Paul Roßberger
1. Bürgermeister
