Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform
Ab 01. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach der Grundsteuerreform nad dem neuen Bayerischen Grundsteuergesetz erhoben.
Hierzu wird mit Stichtag 01. Januar 2022 eine Hauptfeststellung durchgeführt. In Bayern werden hierfür ca. 6,3 Millionen Grundstücke oder wirtschaftliche Einheiten überprüft. Dazu sind die Erklärungspflichtigen (i.d.R. die Grundstückseigentümer) verpflichtet ab dem 01. Juli 2022 bis spätestens 30.04.2023 eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Bereits jetzt können Sie sich über die Internetseite
umfassend informieren.
Eine Zusammenfassung zur Grundsteuerreform des Bayerischen Landesamtes für Steuern steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Die Formulare können in der Gemeindeverwatlung abgeholt werden.
Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden. Diese können Sie gerne im Rathaus Lam zu den bekannten Öffnungszeiten, zusammen mit den Anleitungen zum Ausfüllen, abholen. Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt, die hierfür zuständig sind.
veröffentlicht:10.03.2022 (Amb.), aktualisiert: 16.02.2023 (Amb.)